Wie ist im Schadensfall vorzugehen?
Jeder Schaden muss Allianz Global Assistance unverzüglich mitgeteilt werden (siehe Schadenmeldung ). Dabei hat die versicherte Person das Schadenereignis zu schildern und nachzuweisen (z.B. Gepäckdieb-stahl: Polizeiprotokoll; Reiserücktritt: ärztliches Attest). Auch der Schadenumfang ist darzulegen und nach Möglichkeit nachzuweisen (z.B. Gepäck: Kaufbeleg, Rücktritt: Stornorechnung).
Alle für die Bearbeitung des Schadensfalls benötigten Belege sind im Original bei Allianz Global As-sistance einzureichen. Für die eigenen Unterlagen empfiehlt es sich, von allen eingesendeten Belegen eine Kopie anzufertigen.
Welche Meldefristen gilt es im Schadensfall zu beachten?
Jeder Schadenfall ist dem Versicherer, AWP P&C S.A., unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines Reise-rücktritts ist nach Eintritt eines versicherten Rücktrittsgrundes die Reise unverzüglich bei der Buchungs-stelle oder beim Reiseveranstalter zu stornieren.
Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern.
Konkret bedeutet das, dass jeder Schaden sofort gemeldet werden muss. Liegt eine Verzögerung der Schadensmeldung vor, muss diese begründbar sein.