Alle gewährten Rabatte oder Punkte basieren auf dem Tarif, bevor Passagier- und Umweltgebühren berechnet werden. Die verschiedenen anfallenden Gebühren sind unten aufgeführt:
Passagiergebühren werden von den lokalen Hafenbehörden festgelegt und gelten für alle Buchungen. Diese Gebühren unterscheiden sich je nach Land und Hafen und sind abhängig davon, ob Sie mit einem Fahrzeug oder zu Fuß reisen. Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz bezüglich des Gesamtbetrags Ihrer Ticketreservierung haben wir eine Aufschlüsselung aller relevanten Passagiergebühren, die mit Ihrem Tarif zusammenhängen, in Ihr E-Ticket integriert. Die Gebühr fällt zusätzlich zu den Tarifen für Ihre Tickets an.
Es gibt drei verschiedene globale Vorschriften, auf die Stena Line keinen Einfluss hat, welche sich auf unsere Umweltgebühren für Kunden auswirken.
1. Bunkergebühr: Diese Gebühr steht im Zusammenhang mit den globalen Vorschriften der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zur Reduzierung der Schwefelemissionen von Schiffen. Seit 2015 und erneut seit 2020 dürfen Kraftstoffe, die auf See verwendet werden, nicht mehr als 0,5 % Schwefel enthalten. Die Gebühr deckt die Kosten für den Kauf von schwefelarmem Kraftstoff ab. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs zum globalen Schwefelgrenzwert 2020
2. Emissionshandelssystem (ETS): Die Europäische Union führte 2024 das ETS für die Schifffahrtsindustrie ein. Dieses System verpflichtet Reedereien zum Erwerb von Zertifikaten für CO2-Emissionen und andere Schadstoffe, die Einnahmen aus diesen Zertifikaten fließen in den Umweltfonds der EU. Für Reisen ab dem 1. Januar 2024 haben wir einen Aufschlag auf unsere Ticketpreise erhoben, um diese Kosten der EU zu decken. Davon betroffen sind Fährverbindungen zwischen zwei EU-Ländern, teilweise aber auch Verbindungen zwischen einem EU-Land und einem Nicht-EU-Land. Hier erfahren Sie mehr über ETS.
3. FuelEU Maritime Verordnung: Diese EU-Verordnung ist Teil des „Fit for 55“-Pakets und gilt ab Januar 2025. Gemäß dieser Verordnung müssen Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 5.000 GT, die EU-/EWR-Häfen anlaufen, die Emissionen von Treibhausgasen (THG) aus ihrem Energieverbrauch schrittweise reduzieren, beginnend mit einer Reduzierung um 2 % im Jahr 2025 bis hin zu einer Reduzierung um 80 % bis zum Jahr 2050. Stena Line hat mit Wasaline eine FuelEU-Pooling-Vereinbarung geschlossen, die es Wasaline ermöglicht, ihre Schiffe zu 100 % mit Biogas zu betreiben, während Stena Line den daraus resultierenden Compliance-Überschuss kostengünstig erwirbt.
Mit dieser Zusammenarbeit unterstützt Stena Line den Übergang zu umweltfreundlicheren Kraftstoffen für die Schifffahrt und leistet einen Beitrag zur branchenweiten CO2-Reduzierung, auch wenn Biokraftstoffe noch nicht in der gesamten Flotte eingesetzt werden. Mit der Gebühr werden die Kosten für den Kauf von Compliance-Gutschriften gedeckt.
CO2-Reduzierung im Seeverkehr – FuelEU Maritime – Mobilität und Verkehr
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren aufgrund von Änderungen der ETS-Vorschriften und der Entwicklung der Kraftstoffpreise ändern können. Sollte dies der Fall sein, bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich darüber zu informieren.
Diese Gebühren fallen bei der Buchung oder Änderung einer Reise per Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder vor Ort im Hafen an. Bei Buchungen oder Änderungen über das Internet werden keine Buchungs- oder Servicegebühren erhoben.
Abhängig von der Art Ihrer Buchung und dem gewählten Tarif können Änderungs- und Stornierungsgebühren anfallen. Eventuelle Differenzbeträge werden in Rechnung gestellt.
Hier finden Sie alle Details zu den geltenden Änderungs- und Stornierungsgebühren