Transport von eingeschränkten Gütern

Kann ich zusätzlichen Kraftstoff mitbringen?

Nein. Laut Sicherheitsbestimmungen dürfen Reservekanister mit Kraftstoff nicht in Privatfahrzeugen mitgeführt werden.

 

Kann ich Gas mitführen?

Gemäß internationaler und britischer Gesetzgebung müssen Passagiere, die Gase in Zylindern (Druck- oder Gasbehälter) transportieren möchten, die folgenden Bestimmungen einhalten, zu deren Anwendung das Unternehmen gemäß den entsprechenden Vorschriften verpflichtet ist. Es kann andere Gase geben, die nicht ausdrücklich unten aufgeführt sind, die das Unternehmen mit sich führen darf. Dazu können Sie sich von unserer Frachtabteilung beraten lassen. Die Verantwortung dafür, im Vorfeld zu klären, ob Stoffe oder Artikel, die transportiert werden, deklariert werden müssen, bleibt jederzeit beim Kunden; Stena Line kann keine Verantwortung für die Verzögerung oder Weigerung übernehmen, solche Artikel für den Transport anzunehmen, wenn die gesetzlichen Vorschriften oder Bedingungen zum Zeitpunkt der Buchung nicht erfüllt sind oder uns vorab mitgeteilt wurden.

 

Propan- und Butangas dürfen nur für den privaten Gebrauch (z. B. Camping) in Zylindern bis zu insgesamt 47 kg (Gewicht des Gasbehälters nicht eingerechnet) transportiert werden.

 

Tauchgase (einschließlich Luft) für den persönlichen Gebrauch dürfen in privaten Fahrzeugen mitgeführt werden, die Passagiere und deren persönliche Tauchausrüstung transportieren. Dazu gelten die folgenden Bedingungen: (i) Die mitgeführten Gasflaschen müssen für den persönlichen Gebrauch des Passagiers bestimmt sein. (ii) Die maximale Anzahl der pro Fahrzeug beförderten Zylinder darf höchstens sechs betragen – Größe F oder kleiner (d. h. bis zu 60 Liter Gesamtwasserkapazität), entweder mit DRUCKLUFT (UN1002), KOMPRIMIERTEM SAUERSTOFF (UN1072), KOMPRIMIERTEM GAS oder OXIDIERENDEM N.O.S (Sauerstoff, Stickstoffoxid) (UN3156) (dies hat üblicherweise den Handelsnamen „Entenox“) (iii) Alle Zylinder sollten innerhalb des Fahrzeugs gesichert werden, um eine Bewegung zu verhindern. (iv) Andere gefährliche Güter (einschließlich entflammbarer Gase und entflammbarer Flüssigkeiten) dürfen unter keinen Umständen im selben Fahrzeug wie diese „Tauchgase“ mitgeführt werden.

 

Medizinischer Sauerstoff für den persönlichen Gebrauch, der in privaten Fahrzeugen mitgeführt wird (zur Beförderung kranker oder behinderter Personen). Fahrzeuge können bis zu sechs Behälter der Größe F oder kleiner (d. h. bis zu 60 Liter Gesamtwasserkapazität) mit komprimiertem Sauerstoff (UN 1072) transportieren, vorausgesetzt, der/die Patient/in verfügt über ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass er/sie medizinischen Sauerstoff benötigt.

 

Kalibriergas, das nicht toxisch ist und ausschließlich für Kalibrierungszwecke verwendet wird, darf mitgeführt werden, sofern die Gesamtwasserkapazität der Druckbehälter (Zylinder) oder der kleinen Behälter, die Gas enthalten (Gaspatronen), 50 Liter nicht überschreitet.

 

Nichtbrennbare Gase (Klasse 2.2) können für die Beförderung akzeptiert werden, wenn sie bei einem Druck von weniger als 200 kPa bei 20 °C transportiert werden und es sich nicht um verflüssigtes oder gekühltes verflüssigtes Gas handelt. Beachten Sie, dass Größe F eine Wasserkapazität von 9,4 Litern und in etwa die Maße 930 mm x 140 mm hat.

 

Bitte beachten Sie, dass die Transportanforderungen gleichermaßen für nominell leere Zylinder gelten, da internationale Vorschriften „leere“ Druckbehälter (Zylinder) als Gefahrgut betrachten, es sei denn, sie wurden gereinigt und ein Zertifikat, das dies bestätigt, liegt für den Zylinder vor. Außer bei Verwendung in medizinischen Anwendungen sollte die Gasversorgung für die Zylinder, die für die oben genannten Zwecke transportiert werden, immer abgeschaltet werden. Alle Zylinder sollten ausreichend gegen die Bewegungen des Schiffes geschützt sein und entfernt von Zündquellen und Hitze gesichert werden. Wir behalten uns das Recht vor, zu überprüfen, ob ein Zylinder leer ist, oder ein Zertifikat als Nachweis für die Reinigung anzufordern, wenn Zylinder mitgeführt und als „leer“ deklariert werden. Alle oben genannten Artikel müssen mindestens 24 Stunden vor Reisedatum und Abfahrtszeit beim Service Center angemeldet werden und bei Ankunft am Hafen erneut am Check-in-Schalter. Acetylengas ist zu keinem Zeitpunkt oder unter keinen Umständen zur Beförderung zugelassen.

 

Kann ich Schusswaffen und/oder Munition an Bord einer Fähre mitführen?

Schusswaffen, Sportwaffen und Munition werden nur in Übereinstimmung mit den strengen Unternehmensrichtlinien befördert, die alle gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Reise auf unseren Strecken gelten. Schusswaffen, Sportwaffen und Munition müssen beim Unternehmen bei der Buchung angemeldet werden, indem Sie unser Service Center anrufen. Diese Buchung und Meldung müssen mindestens 24 Stunden vor der Abreise geschehen und bei Ankunft im Hafen am Check-in-Schalter wiederholt werden. Abhängig von den beförderten Gegenständen kann es auch erforderlich sein, dass Sie mit einem Frachtticket reisen. Da sich die Gesetzgebung ändern kann, behalten wir uns das Recht vor, unsere Beförderungsbedingungen kurzfristig entsprechend zu ändern. 

 

Maximal 1.000 Patronen der UN-Klasse 1.4s dürfen ohne Papiere in einem Privatfahrzeug mitgeführt werden, wobei es erforderlich ist, dass sich die Patronen in der Originalverpackung des Herstellers befinden. Mengen, die darüber hinausgehen oder nicht der Klasse 1.4s entsprechen, müssen gemäß den vollständigen Bestimmungen des IMDG-Kodex deklariert und befördert werden und nur, wenn die Gefahrgutvorschriften eine solche Beförderung zulassen. Munition in größeren Mengen als 1.000 Patronen, die nur dann befördert werden, wenn dafür eine Gefahrguterklärung vorliegt, müssen über unsere Frachtabteilung gebucht werden und das Ticket muss ebenfalls von der Frachtabteilung ausgestellt werden (und das ist auch von dem gewünschten Schiff/der gewünschten Route abhängig und davon, ob das Schiff gemäß der gesetzlichen Schiffszertifizierung dazu autorisiert ist). Für diese Anfragen sollten Sie sich an unsere Abteilung für Frachtreservierungen wenden.

 

Es ist erforderlich, dass für jede Schusswaffe immer eine Lizenz vorgelegt wird, die für das Land der Abreise und/oder den Zielort angemessen ist und auf Anfrage zur Kontrolle vorgezeigt werden muss. Wenn ein Fahrzeug, das Schusswaffen transportiert, am Hafen eintrifft, werden unser Zollverantwortlicher und die Hafensicherheit benachrichtigt und lokal dokumentierte Verfahren werden implementiert, um sicherzustellen, dass die folgenden Maßnahmen, soweit angemessen, ergriffen werden: 

 

Schusswaffen, Sportwaffen und Munition bleiben für die Dauer der Überfahrt im Fahrzeug, vorausgesetzt, dass:

a) Die Schusswaffen, Sportwaffen und Munition nicht zu sehen und in einer geeigneten verschlossenen Box im Kofferraum des Fahrzeugs sicher verwahrt werden.

b) Der Ladeoffizier oder sein benannter Stellvertreter bestätigt hat, dass alle Türen zum Fahrzeug verschlossen sind.

c) Die Fahrzeuginsassen unter strenger Aufsicht bleiben, bis sie das Autodeck verlassen haben.

 

Wenn das Schiff an seinem Bestimmungsort ankommt, wird das Verfahren in umgekehrter Reihenfolge gemäß den lokal dokumentierten Verfahren in diesem Hafen durchgeführt.

 

Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, alle notwendigen Informationen zu den Waffen, Seriennummern, Jagdlizenzen und Waffengenehmigungen zur Hand zu haben. 

 

Fußreisende

Die Beförderung von Schusswaffen, Sportwaffen, Munition, Schwertern, Messern, scharfen Waffen und gefährlichen Substanzen zu Fuß ist den Passagieren zu jedem Zeitpunkt untersagt. Weitere Informationen, falls erforderlich, können vom Zollverantwortlichen am Abfahrtshafen eingeholt werden. 

 

Darf ich mit gefährlichen Gütern reisen?

Es ist nicht gestattet, ohne unsere vorherige Erlaubnis mit gefährlichen Gütern, Schusswaffen oder Munition zu reisen. Die Einhaltung aller Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Buchung und Reise gelten, und gegebenenfalls die Vorlage aller relevanten Erklärungen oder Lizenzen auf Anfrage müssen von der für das Fahrzeug verantwortlichen Person jederzeit befolgt werden. Gefährliche Güter für den Transport auf dem Seeweg, wie im Internationalen Kodex für gefährliche Güter im Seeverkehr (International Maritime Dangerous Goods, IMDG) festgelegt, umfassen Stoffe oder Artikel der folgenden Kategorien:

  • Explosive Substanzen oder Artikel (Klasse 1)
  • Gase (brennbar, nicht brennbar, giftig –  Klasse 2.1, 2.2 oder 2.3)
  • Entflammbare Flüssigkeiten (Klasse 3) 
  • Entflammbare Feststoffe (Klasse 4.1, 4.2 oder 4.3)
  • Oxidationsmittel und organische Peroxide (Klasse 5.1 oder 5.2)
  • Giftige und infektiöse Substanzen (Klasse 6.1 oder 6.2) 
  • Radioaktives Material (Klasse 7)
  • Ätzende Stoffe (Klasse 8) 
  • Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (Klasse 9)
  • Meeresschadstoffe (gemäß MARPOL-Vorschriften)

Es ist nicht praktikabel, Gegenstände speziell aufzulisten, die als gefährliche Güter klassifiziert sind, da es sich um eine nicht erschöpfende Liste handelt. Die Verantwortung für die Überprüfung, ob Stoffe oder Artikel, die transportiert werden, deklariert werden müssen, bleibt jederzeit beim Kunden; Stena Line kann keine Verantwortung für die Verzögerung oder Weigerung übernehmen, solche Artikel für den Transport anzunehmen, wenn die gesetzlichen Vorschriften oder Bedingungen zum Zeitpunkt der Buchung nicht erfüllt sind. 

 

Darf ich Schweinefleisch oder Schweinefleischprodukte aus der EU oder EFTA nach Großbritannien einführen?

 

Ab dem 1. September 2022 ist es verboten, mehr als 2 kg Schweinefleisch oder Schweinefleischprodukte aus den Ländern der EU oder der Europäischen Freihandelsvereinigung (EFTA) nach Großbritannien mitzuführen, es sei denn, diese Produkte tragen das EU-Gesundheitszeichen oder sind kommerziell als „EU-Ursprung“ verpackt. Dies gilt nicht für gewerbliche Einfuhren, die von dieser Maßnahme unberührt bleiben.