Abhängig von Ihrer Reiseroute müssen Sie eingeschränkte Gegenstände ohne Ausnahme vor Reiseantritt telefonisch bei Ihrem regionalen Kontaktzentrum anmelden und erneut beim Check-in.
Normalerweise reicht eine Meldung 24 Stunden im Voraus aus. Jedoch müssen Passagiere, die zwischen Harwich und Hoek van Holland eingeschränkte Gegenstände transportieren möchten, dies mindestens 72 Stunden im Voraus melden.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Kundenzentrums für Ihre Region.
Die Verantwortung für die Prüfung von Stoffen oder Gegenständen, die deklariert werden müssen, liegt stets beim Kunden. Stena Line übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Verspätungen oder die Verweigerung der Beförderung solcher Gegenstände, wenn gesetzliche Vorschriften oder Bedingungen nicht erfüllt sind.
Passagiere, die zu Fuß reisen, und Passagiere, die Teil einer Reisegruppe sind, dürfen nur persönliche Pflegeprodukte in ihrem Gepäck mitführen (ausgenommen sind Passagiere mit gesundheitlichen Beschwerden, die verschreibungspflichtige Medikamente mit sich führen).
Das Mitführen von Schusswaffen, Sportwaffen, Munition, Schwertern, Messern, scharfen Waffen und gefährlichen Substanzen durch Passagiere zu Fuß ist grundsätzlich verboten, es sei denn, Sie reisen in einem Auto oder Wohnmobil mit abschließbarem, verdecktem Stauraum. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf vom diensthabenden Manager (Duty Manager) am Abfahrtshafen.
Die nachfolgenden Gegenstände sind an Bord grundsätzlich erlaubt, sofern diese sicher in Ihrem Fahrzeug verstaut sind und für den persönlichen, Freizeit- oder Haushaltsgebrauch mitgeführt werden. Für Gegenstände, die nicht in der folgenden Liste aufgeführt sind, wenden Sie sich bitte an Ihr regionales Kundenzentrum, bevor Sie diese an Bord mitnehmen.
Maximal 3 Behälter mit einem Gesamtgewicht von 47 kg (zur Verwendung in Wohnmobilen, Wohnwagen oder Ballons).
Bis zu 6 kleine Flaschen (beispielsweise für den persönlichen Gebrauch auf Reisen). Ein Attest eines Arztes ist erforderlich. Bitte informieren Sie uns bei der Buchung.
Sie dürfen insgesamt bis zu 10 Liter brennbare Farbe oder ähnliche Produkte (z. B. Verdünner, Lack) mitführen. Die Behälter müssen verschlossen und gesichert sein.
Maximal 6 Flaschen pro Fahrzeug, Größe F oder kleiner (bis zu 60 l Gesamtwasservolumen). Zulässige Gase: Druckluft (UN1002), Sauerstoff (UN1072) oder Sauerstoff/Stickstoff-Gemisch (UN3156). Diese müssen beim Check-in angemeldet werden. Im selben Fahrzeug dürfen keine brennbaren Gase oder Flüssigkeiten befördert werden. Andere Tauchausrüstung (z. B. Neoprenanzüge, Flossen, Masken) ist erlaubt, wenn diese sauber und sicher verstaut ist.
Maximal 5 kg in der Originalverpackung. Müssen beim Check-in deklariert werden.
Maximal pro Fahrzeug: 6 Rettungswesten, 6 Handleuchtraketen, 4 Fallschirmleuchtraketen und 2 Rauchschwimmer. Alle Gegenstände müssen innerhalb der Prüfzeit liegen und für den persönlichen Gebrauch auf Freizeitbooten bestimmt sein. Sie müssen sicher verstaut und vor Hitze und Funken geschützt sein.
Maximal 5 Liter, ausschließlich in einem zugelassenen Behälter.
Haarsprays, Hygieneartikel und Ähnliches sind in normalen Mengen erlaubt.
Sämtliche Gegenstände, welche die oben genannten Mengen überschreiten, müssen Stena Line mindestens 24 Stunden vor dem Abreisedatum und der Abreisezeit telefonisch über unser Kundenzentrum sowie erneut beim Check-in-Schalter/Schalter bei Ankunft im Hafen gemeldet werden. Acetylen-Gas darf zu keiner Zeit und unter keinen Umständen befördert werden.
Sollte ein Gegenstand in der untenstehenden Liste nicht aufgeführt sein oder sollten Sie Zweifel haben, ob ein Gegenstand den Einschränkungen unterliegt, wenden Sie sich bitte mindestens 24 Stunden vor Reiseantritt oder 72 Stunden vor Reiseantritt, wenn Sie auf unserer Route zwischen Harwich und Hoek van Holland reisen, an einen Mitarbeiter des regionalen Kundenzentrums.
Reisevorbereitung mit eingeschränkten Gegenständen
Wenn Sie sich auf eine Reise mit eingeschränkten Gegenständen vorbereiten, ist es wichtig, alles sorgsam zu planen, um mögliche Verzögerungen, Geldstrafen oder die Beschlagnahmung Ihrer Gegenstände zu vermeiden. Hier sind einige wichtige Hinweise, die Sie beachten sollten:
Waffen:
Beförderung von Schusswaffen und Munition auf Fähren von Stena Line, Leitlinien auf Grundlage des Seerechts (MGN 545 und IMDG-Code)
Vorherige Anmeldung erforderlich: Passagiere müssen das Unternehmen bei einer Buchung darüber informieren, wenn der Transport von Schusswaffen oder Munition geplant ist. Auf allen Routen ist eine Vorankündigung von mindestens 24 Stunden erforderlich, mit Ausnahme der Route von Harwich nach Hoek van Holland, für die eine Vorankündigung von 72 Stunden erforderlich ist.
Nachweise: Für alle Schusswaffen muss ein gültiger Waffenschein, ein Schrotflinten- oder ein registrierter Waffenhändler-Nachweis (RFD) vorliegen. Die Nachweise müssen dem Buchungspersonal oder dem Sicherheitsdienst am Hafen zur Überprüfung vorgelegt werden können.
Höchstmengen für Munition: Maximal 1000 Patronen (UN 0012 oder UN 0014, Klasse 1.4S) pro Fahrzeug. Die Munition muss in der Originalverpackung des Herstellers transportiert werden. Höhere Mengen müssen gemäß dem IMDG-Code deklariert und befördert werden.
Aufbewahrung und Sicherheit: Schusswaffen und Munition müssen gesichert aufbewahrt werden und dürfen im Fahrzeug nicht sichtbar sein.
Medikamente:
Medikamente des täglichen Bedarfs (einschließlich Tabletten, Flüssigkeiten, Inhalatoren, Sprays), die in normalen persönlichen Mengen mitgeführt werden, sind ohne vorherige Anmeldung zulässig.
Medizinische Geräte, die sehr geringe Mengen gefährlicher Güter enthalten (z. B. Dosierinhalatoren, Erste-Hilfe-Antiseptika), werden in der Regel als freigestellte Mengen behandelt und erfordern keine IMDG-Dokumentation.
Anmeldung erforderlich:
Nur beim Transport von großen Mengen oder gewerblichen Mengen gefährlicher medizinischer Güter (z. B. medizinische Gase oder Kartons mit alkoholbasierten Desinfektionsmitteln).
Wenn Sie mit einem Fahrzeug aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande reisen, müssen Sie Ihr Fahrzeug von Erde und Pflanzenresten befreien, damit keine Pflanzenkrankheiten und -schädlinge in die EU importiert werden. Bitte reinigen Sie Ihr Auto, Geländewagen, Bagger oder Wohnmobil, bevor Sie den Hafen erreichen.
In den Niederlanden können die zuständigen Instanzen bei Ihrer Ankunft überprüfen, ob Ihr Fahrzeug in einem sauberen Zustand ist. Dies kann zu Verzögerungen, Reinigungskosten oder möglicherweise zur Verweigerung der Einreise in die Niederlande führen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.nvwa.nl/onderwerpen/importeren-planten-en-plantaardige-producten/schoon-voertuig-bij-aankomst-eu
Offizielle Richtlinien
Die Informationen auf dieser Seite unterliegen dem regionalen Seerecht, bekannt als „Beförderungsvorschrift für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMDG-Code)“, sowie allen entsprechenden regelmäßigen Aktualisierungen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor jeder Reise bei unserem Kundenzentrum zu erkundigen und alle eingeschränkten Gegenstände vor dem Check-in anzumelden. Nähere Informationen zum Herunterladen und Einsehen dieser Vorschriften finden Sie hier: https://www.imo.org/en/ourwork/safety/pages/dangerousgoods-default.aspx