Vielleicht haben Sie schon erfahren, dass sich die Einreisebestimmungen sowohl für die EU als auch für das Vereinigte Königreich ändern werden. Während diese Änderungen eingeführt werden, arbeiten wir intensiv daran, Ihnen den Übergang zu erleichtern. Hier erfahren Sie, worauf Sie jetzt achten müssen.
Die Europäische Union arbeitet an der Einführung von zwei neuen Systemen zur Grenzverwaltung. Bei dem ersten System handelt es sich um das Einreise-/Ausreisesystem (EES), über das alle Nicht-EU-Bürger registriert werden, die für einen kurzen Aufenthalt in eine der 27 EU-Länder einreisen. Dabei werden auch biometrische Daten wie Gesichtsbilder und Fingerabdrücke erfasst.
Mit Inkrafttreten der EES werden Passagiere von Stena Line bei der Einreise in die EU in den Häfen Hoek van Holland und Cherbourg mit neuen Kontrollen (Nicht-EU-Passagiere) und einer Verlängerung der Ausschiffungszeiten (alle Passagiere) zu tun haben.
Weitere Informationen finden Sie unter: Entry Exit System (EES) Website der Europäischen Union
Das zweite System ist das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS). Wenn Sie von einem visafreien Land außerhalb der EU wie dem Vereinigten Königreich anreisen, müssen Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen, damit Sie für einen kurzen Aufenthalt in die 27 europäischen Länder einreisen können.
Bitte beachten Sie:
Derzeit müssen Sie nichts weiter unternehmen, außer sich über diese bevorstehenden Änderungen zu informieren. Wir werden Sie darüber in Kenntnis setzen, wie und wo Sie Ihren Antrag stellen können, sobald das System in Betrieb ist. Diese Informationen werden im FAQ-Bereich unserer Website und in Ihren E-Mails vor Antritt Ihrer Reise zu finden sein.
Erfahren Sie mehr über ETIAS auf der Webseite der Europäischen Union
Die Einreisebestimmungen für die Einreise in das Vereinigte Königreich werden ebenfalls geändert. Wenn Sie kein Visum benötigen und nur für einen Kurzaufenthalt, welcher weniger als sechs Monate beträgt, einreisen, müssen Sie eine Elektronische Einreisegenehmigung (ETA) beantragen.
Zum Beispiel müssen EU-Bürger, die für einen zweiwöchigen Urlaub in das Vereinigte Königreich reisen, vor ihrer Reise eine ETA beantragen.
Bitte beachten Sie:
Großbritannien kündigte an, dass Personen, die nicht EU-Bürger sind und eine ETA benötigen, diese ab dem 8. Januar 2025 für Reisen nach Großbritannien beantragen können. EU-Bürger benötigen eine ETA ab dem 2. April 2025 und können diese ab dem 5. März 2025 beantragen.
Erfahren Sie mehr und stellen Sie Ihren Antrag
Großbritannien verabschiedet sich von physischen Einwanderungsdokumenten und führt stattdessen ein neues Online-Verfahren namens eVisa ein. Daher müssen Personen, die bereits ein Visum besitzen und derzeit eines der folgenden Verfahren nutzen, auf das neue eVisa-Verfahren umsteigen:
Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie aktiv werden. Wechseln Sie von Ihrem physischen Einwanderungsdokument zu einem eVisa unter www.gov.uk/eVisa. Wenn Sie eine BRP besitzen, müssen Sie den Wechsel vor dem Ablaufdatum am 31. März 2025 vornehmen. Der Wechsel istkostenlos, Ihre Genehmigungen zur Einreise oder zum Aufenthalt in Großbritannien ändern sich dadurch nicht. Sie können Ihre bisherige Genehmigung auch nach dem 31. Dezember 2024 zur Einrichtung eines eVisa verwenden