Welche Änderungen gibt es bei den Einreisebestimmungen für die EU?

Sie haben vielleicht schon gehört, dass sich die Einreisebestimmungen für die EU ändern werden. Während diese Änderungen eingeführt werden, arbeiten wir intensiv daran, Ihnen den Übergang zu erleichtern. Hier erfahren Sie, worauf Sie jetzt achten müssen.

 

Neue Kontrollen an den EU-Grenzen

Die EU hat ein neues Grenzmanagementsystem namens Einreise-/Ausreisesystem (EES) eingeführt. Dieses System betrifft Nicht-EU-Bürger, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum (offener Grenzraum der EU) einreisen.

An der Grenze müssen Reisende nun biometrische Kontrollen passieren, einschließlich einer Gesichtsbildaufnahme und eines Fingerabdruckscans. Diese Maßnahmen ersetzen das manuelle Abstempeln von Reisepässen.



Das neue EES-System gilt nun an vielen Grenzübergängen. Nicht-EU-Bürger, die mit Stena Line nach Hoek van Holland reisen, müssen sich diesen neuen Kontrollen unterziehen. Während das System schrittweise eingeführt wird, können längere Wartezeiten beim Ausschiffen auftreten.

Wichtig zu wissen: Das EES-System wird nicht eingesetzt, wenn Sie nach Irland reisen oder wenn Sie Staatsangehöriger oder Einwohner der EU, des EWR oder der Schweiz sind.

Ein Kurzaufenthalt wird definiert als ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Sie können Ihre verbleibenden Tage mit dem EU-Rechner für Kurzaufenthalte überprüfen.


Reisende werden gebeten, ihren Reisepass bereitzuhalten. Während der Kontrollen können Fahrzeuginsassen aufgefordert werden, das Fahrzeug zu verlassen.

 

Weitere Informationen zum Einreise-/Ausreisesystem (EES) finden Sie auf der Website der Europäischen Union.


ETIAS: Einreise nach Europa für einen Kurzaufenthalt

Die EU arbeitet derzeit an der Einführung eines zweiten Systems – dem Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) – für visumfreie Reisende aus Nicht-EU-Ländern, darunter auch britische Staatsbürger.

 

Sobald ETIAS in Kraft tritt, müssen Reisende für Kurzaufenthalte vor der Einreise in den Schengen-Raum eine Reisegenehmigung beantragen.

 

Wichtige Informationen:

  • Ein Kurzaufenthalt umfasst bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
  • Für ETIAS wird eine geringe Gebühr erhoben. (Ausnahmen gelten für Reisende unter 18 oder über 70 Jahren)
  • Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses – je nachdem, was zuerst eintritt
  • Irland gehört nicht zum Schengen-Raum, daher ist ETIAS für die Einreise nach Irland nicht erforderlich. Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit können jedoch weiterhin Visabestimmungen gelten

 

Derzeit müssen Sie noch keine Maßnahmen ergreifen. ETIAS ist noch nicht in Kraft getreten. Sobald das System eingeführt wird (voraussichtlich Ende 2026), werden wir den FAQ-Bereich auf unserer Website aktualisieren und Informationen in E-Mails vor Reiseantritt aufnehmen.


Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Union zum Thema ETIAS