Die Ausweisdokumente, die Sie benötigen, variieren je nach Land und sind abhängig von Ihrer Nationalität. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie über alle Unterlagen verfügen, die zur Erfüllung von Anforderungen wie Einwanderung, Zoll, Gesundheit und anderen relevanten Vorschriften erforderlich sind. Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, dürfen Sie nicht reisen.
Reisen Zwischen Schweden, Deutschland, Polen und Lettland: Gültiger Pass mit MRZ-Code*, oder ein nationaler Personalausweis nach EU-Standard mit MRZ-Code verwendet werden.
Reisen Zwischen Schweden und Dänemark: Gültiger Reisepass mit MRZ-Code*. Für Reisende, die nicht aus dem EU/EEA-Raum kommen, ist ein Pass mit MRZ-Code das einzig gültige Ausweisdokument, sogar für Kinder.
Fahrzeug-Transport für Reisende Zwischen Schweden, Polen und Lettland: Wenn Sie mit einem Fahrzeug reisen, muss beim Check-in ein gültiger technischer Reisepass für das Fahrzeug (Original) vorgelegt werden. Wenn ein Anhänger in der Reservierung angemeldet wurde, muss auch der technische Reisepass (Original) für den Anhänger vorgelegt werden.
Reisen Zwischen Irland und Frankreich: Gültiger Reisepass mit MRZ-Code* oder europäischer Personalausweis mit MRZ-Code**. Andere Reisepassinhaber sollten sich bei der der zuständigen Botschaft wegen der Pass- und Visaanforderungen informieren.
Reisen Zwischen England und Den Niederlanden: Gültiger Reisepass mit MRZ Code*. Andere Reisepassinhaber sollten sich bei der zuständigen Botschaft über Pass- und Visaanforderungen informieren.
Reisen Zwischen Großbrittanien und Irland: Mitbürger aus UK und Irland reisen, die zwischen Großbrittannien und Irland hin- und her reisen, brauchen keinen Reisepass. Ihnen wird jedoch geraten, die folgenden Nachweise Ihrer Identität mit sich zu tragen. Einen gültigen Reisepass mit MRZ-Code*, einen Führerschein mit Lichtbild, eine Geburtsurkunde, einen europäischen Personalausweise mit MRZ-Code**, einen nationalen Personalausweis***, einen internationalen Studierendenausweis, eine Krankenversicherungskarte oder ein Lichtbildausweis für die Sozialversicherungsnummer, eine Karte für den Bus/Zug oder einen Arbeitsausweis mit Lichtbild.
*Der Reisepass muss mindestens drei Monate lang gültig sein.
** Eine "machine-readable zone (MRZ) ist ein Code, der zu der Seite mit den persönlichen Daten eines Ausweisdokumentes hinzugefügt werden kann. Es besteht normalerweise aus 1 -3 Zeilen von Buchstaben und Ziffern, die die persönlichen Informationen des Dokumenteninhabers enthalten.
*** Erteilt von einem EU-Mitgliedsstaat.
Bitte beachten Sie: Identifikation in digitaler Form ist keine valide Form des Identitätsnachweises, wenn Sie mit Stena-Line reisen.
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REISEDOKUMENTE FÜR PASSAGIERE AUF DEN ROUTEN ZWISCHEN SCHWEDEN, DEUTSCHLAND, POLEN UND LETTLAND
Auf Stena Line Routen zwischen Deutschland und Schweden, Polen und Schweden, Lettland und Schweden und Deutschland und Lettland kann ein gültiger Reisepass mit MRZ-Code oder ein nationaler Personalausweis nach EU-Standard mit MRZ-Code und/oder Chip verwendet werden, der von einer nationalen Behörde innerhalb der EU/des EWR ausgestellt wurde. Dies gilt für alle Reisenden, einschließlich Kinder.
Der Reisepass oder Personalausweis muss beim Check-in vorgelegt werden. Wenn Sie keinen gültigen Reisepass oder Personalausweis haben, dürfen Sie nicht reisen.
Personen, die 17 Jahre oder jünger sind, müssen von einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, der mindestens 18 Jahre alt ist.
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REISEDOKUMENTE FÜR FAHRZEUGE AUF DEN ROUTEN ZWISCHEN SCHWEDEN, POLEN und LETTLAND
Wenn Sie mit einem Fahrzeug reisen, muss beim Check-in ein gültiger technischer Reisepass für das Fahrzeug (Original) vorgelegt werden. Wenn ein Anhänger in der Reservierung angemeldet wurde, muss auch der technische Reisepass (Original) für den Anhänger vorgelegt werden.
Personen, die 17 Jahre oder jünger sind, müssen von einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, der mindestens 18 Jahre alt ist.
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REISEDOKUMENTE FÜR PASSAGIERE AUF DEN ROUTEN ZWISCHEN GROßBRITANNIEN UND IRLAND
Britische bzw. irische Staatsbürger, die auf unseren Strecken zwischen Großbritannien und Irland reisen, benötigen keinen Reisepass für Reisen nach Großbritannien oder Irland, es wird jedoch empfohlen, einen Identitätsnachweis mitzuführen. Ein gültiger Reisepass oder irischer Reisepass, ein Führerschein mit Foto, ein internationaler Studentenausweis, ein amtlicher Lichtbildausweis, eine Krankenversicherungs-/Sozialversicherungskarte mit Foto, ein Bus-/Bahnpass mit Foto oder ein Arbeitsausweis mit Foto reichen normalerweise aus. Eine Geburtsurkunde ist für Kinder (17 Jahre und jünger ohne Lichtbildausweis) ein angemessener Identitätsnachweis für die Beförderung auf unseren Schiffen. Nicht britische und nicht irische Staatsbürger benötigen einen gültigen Reisepass und gegebenenfalls ein Visum. Es ist empfehlenswert, sich vor der Reise bei der zuständigen Botschaft/einem Konsulat nach den Visabestimmungen zu erkundigen.
Passagieren, die in unseren Häfen in Großbritannien oder Irland ohne gültige Papiere ankommen, kann die Einreise nach Großbritannien oder Irland verweigert werden.
Auf Routen der Irischen See dürfen junge Erwachsene im Alter von 16 und 17 Jahren ohne einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten über 18 Jahren reisen, müssen jedoch eine von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten ausgestellte Vollmacht vorlegen.
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REISEDOKUMENTE FÜR PASSAGIERE AUF DEN ROUTEN ZWISCHEN IRLAND UND FRANKREICH
Britische Staatsbürger, die nach/von Kontinentaleuropa reisen, müssen einen gültigen Reisepass mit sich führen. Denken Sie daran, dass der Name auf Ihrem Reisepass mit dem Namen auf Ihrer Buchung übereinstimmen muss, da Sie sonst möglicherweise nicht reisen können und Ihre Versicherung ungültig ist.
Für alle Reisen nach Kontinentaleuropa ist für alle britischen Staatsbürger (einschließlich Kinder und Kleinkinder) ein Reisepass erforderlich, der noch drei Monate über das geplante Datum der Rückreise hinaus gültig ist. Wir behalten uns das Recht vor, Einzelheiten dieser Dokumente zu überprüfen und zu erfassen und Ihnen die Erlaubnis zum Boarding zu verweigern, wenn diese Dokumente nicht unseren Anforderungen entsprechend vorgelegt werden. Sie sind verpflichtet, uns alle Bußgelder, Rückführungs- oder sonstigen Beförderungskosten, Haftkosten und alle damit verbundenen Ausgaben, die wir aufgrund Ihres Versäumnisses, solche Unterlagen den zuständigen Behörden vorzulegen, möglicherweise tragen oder verursachen, zu erstatten.
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Reisepass zur möglichen Inspektion beim Check-in, beim Boarding, bei der Ausschiffung und bei der Einreise in ein Land zur Hand haben.
EU-Bürger, die im Besitz eines offiziell anerkannten europäischen Personalausweises sind, können diesen oder einen gültigen Reisepass mit MRZ-Code für Reisen zwischen Irland und Frankreich verwenden. In einigen Fällen kann auch ein Visum erforderlich sein. Denken Sie daran, dass der Name auf Ihrem Reisepass/Ihrem EU-Personalausweis mit dem Namen auf Ihrer Buchung übereinstimmen muss, da Sie sonst möglicherweise nicht reisen können und Ihre Versicherung ungültig ist.
Für alle Reisen nach/ab Frankreich ist ein Reisepass/Personalausweis aus der Europäischen Union für alle EU-Bürger (einschließlich Kinder und Kleinkinder) mit einer Gültigkeit bis nach dem Rückreisedatum erforderlich.
Inhaber anderer Reisepässe sollten sich bezüglich der Pass- und Visabestimmungen bei der zuständigen Botschaft erkundigen.
Personen, die 17 Jahre oder jünger sind, müssen von einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, der mindestens 18 Jahre alt ist.
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REISEDOKUMENTE FÜR PASSAGIERE AUF STRECKEN ZWISCHEN ENGLAND UND DEN NIEDERLANDEN
Alle EU-Bürger (einschließlich Kinder und Kleinkinder), die nach/von England reisen, müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein, der noch über das Datum der Rückreise hinaus gültig ist.
Alle britischen Staatsbürger (einschließlich Kinder und Kleinkinder), die in die/ab den Niederlanden reisen, müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein, der noch 3 Monate nach dem Rückreisedatum gültig ist.
Inhaber anderer Reisepässe sollten sich bezüglich der Pass- und Visabestimmungen bei der zuständigen Botschaft erkundigen.
Personen, die 17 Jahre oder jünger sind, müssen von einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, der mindestens 18 Jahre alt ist.
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REISEDOKUMENTE FÜR PASSAGIERE AUF DEN ROUTEN ZWISCHEN SCHWEDEN UND DÄNEMARK
Für Reisende aus der EU/dem EWR kann ein gültiger Reisepass mit MRZ-Code oder ein nationaler Personalausweis nach EU-Standard mit MRZ-Code und/oder Chip verwendet werden, der von einer nationalen Behörde innerhalb der EU/des EWR ausgestellt wurde. Skandinavische Bürger können auch einen in einem skandinavischen Land ausgestellten Führerschein verwenden.
Das gilt für alle Reisenden. Davon ausgenommen sind Kinder unter 18 Jahren, die von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden und mit dem Ausweis ihres Erziehungsberechtigten reisen können.
Bitte beachten Sie:
Auf Strecken zwischen Schweden und Dänemark können junge Erwachsene im Alter von 16 und 17 Jahren ohne einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen, wenn sie eine ausgedruckte Haftungsverzichtserklärung (von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten ausgefüllt) und einen gültigen Ausweis vorlegen. Die Autorisierung kann in Dänisch und Englisch herunter geladen werden.
Für Reisende von außerhalb der EU/des EWR ist das einzige gültige Ausweisdokument ein Reisepass mit MRZ-Code, auch für Kinder.
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Die oben genannten Regeln sind die allgemeinen Regeln von Stena Line für Reisen mit unseren Fähren.