Damit Ihre Reise von Anfang an problemlos verläuft, sollten Sie die richtigen Reisedokumente mit sich führen. Für die Fahrt mit unseren Fähren benötigen Sie:
Hier finden Sie Informationen, die auf Ihre Nationalität und Ihr Reiseziel angepasst sind. Die jeweils aktuellen Informationen finden Sie auf den offiziellen Ratgeberseiten der Regierung oder bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Verantwortung dafür tragen, die korrekten Dokumente für alle Personen in Ihrer Buchung bereitzustellen, einschließlich aller mitreisenden Kleinkinder. Bitte vergewissern Sie sich, dass der Name auf Ihrer Buchung mit dem Namen auf Ihrem Ausweis übereinstimmt. Sollten Sie nicht die entsprechenden Dokumente vorweisen können, dürfen Sie nicht reisen und tragen alle entstandenen Kosten selbst.
* Alle Passdokumente müssen einen MRZ-Code aufweisen. Der Code befindet sich auf der Seite mit den persönlichen Daten und besteht in der Regel aus 1–3 Zeilen mit Buchstaben und Ziffern.
WICHTIGE NEUIGKEITEN ZU IHRER REISE
Wenn Sie einen Kurzaufenthalt in Großbritannien planen und kein Visum benötigen, müssen Sie eventuell eine eTA (elektronische Reisegenehmigung) beantragen. Bitte beantragen Sie Ihre eTA vor Antritt Ihrer Reise.
Britische und irische Staatsbürger sowie Personen mit britischem Einwanderungsstatus benötigen keine eTA, um in Großbritannien einzureisen.
EU-Bürger mit Wohnsitz in Irland brauchen keine ETA, jedoch müssen sie bei Reisen ihre Aufenthaltsgenehmigung oder ihren Einwanderungsstatus nachweisen.
Bitte bringen Sie Ihre Buchungsbestätigungsnummer und einen Nachweis Ihrer Identität mit, zum Beispiel:
Für Kinder unter 17 Jahren ist entweder ein eigener Lichtbildausweis oder eine Geburtsurkunde als Identitätsnachweis erforderlich.
Bitte bringen Sie Ihre Buchungsbestätigungsnummer und einen Nachweis Ihrer Identität mit, zum Beispiel:
Dank der Sonderregelungen der Common Travel Area benötigen irische Staatsbürger keine eTA, um in Großbritannien einzureisen.
Für Kinder unter 17 Jahren ist entweder ein eigener Lichtbildausweis oder eine Geburtsurkunde als Identitätsnachweis erforderlich.
Für die Einreise benötigen Sie Ihre Buchungsbestätigungsnummer sowie einen Reisepass, welcher für Ihre gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist.
Für Aufenthalte von weniger als sechs Monaten ist zusätzlich eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, ETA) erforderlich. Die von der britischen Regierung ausgestellte elektronische Reisegenehmigung gilt für mehrere Reisen innerhalb von zwei Jahren oder bis zum Ablauf der Gültigkeit Ihres Reisepasses, abhängig davon, welche Frist zuerst abläuft. Dabei werden sowohl Geschäftsreisen als auch Urlaubsreisen auf diesen Zeitraum von 180 Tagen angerechnet.
Kindern unter 18 Jahren (einschließlich Neugeborenen) benötigen für die Einreise nach Großbritannien einen eigenen Ausweis und eine elektronische Reisegenehmigung (ETA).
Für die Einreise benötigen Sie Ihre Buchbestätigungsnummer und einen Reisepass, der für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat über die Anforderungen für Visa oder eTAs.
eTA
Sie benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), wenn Ihr Aufenthalt weniger als sechs Monate dauern soll und Sie kein Visum benötigen. Die von der britischen Regierung ausgestellte elektronische Reisegenehmigung gilt für mehrere Reisen innerhalb von zwei Jahren oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses, abhängig davon, welche Frist zuerst abläuft. Dabei werden sowohl Geschäftsreisen als auch Urlaubsreisen auf diesen Zeitraum von 180 Tagen angerechnet.
Kindern unter 18 Jahren (einschließlich Neugeborenen) benötigen für die Einreise nach Großbritannien einen eigenen Ausweis und eine elektronische Reisegenehmigung (ETA).
e-Visum
Wenn Sie ein physisches Einwanderungsdokument besitzen, können Sie sich unter gov.uk/evisa über die Umstellung auf ein e-Visum informieren und ein UKVI-Konto einrichten.
Sollten Sie bereits über ein e-Visum verfügen, vergewissern Sie sich, dass Ihr Reisedokument in Ihrem UKVI-Konto registriert ist.
Für die Einreise benötigen Sie Ihre Buchungsbestätigungsnummer und einen amtlichen Lichtbildausweis, wie zum Beispiel:
Kinder unter 17 Jahren benötigen entweder einen eigenen Reisepass oder einen europäischen Personalausweis.
Für die Einreise benötigen Sie Ihre Buchbestätigungsnummer und einen Reisepass, der für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat über die Anforderungen für Visa.
Kinder unter 17 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Reisepass.