Damit Ihre Reise von Anfang an problemlos verläuft, sollten Sie die richtigen Reisedokumente mit sich führen. Für die Fahrt mit unseren Fähren benötigen Sie:
Hier finden Sie Informationen, die auf Ihre Nationalität und Ihr Reiseziel angepasst sind. Die jeweils aktuellen Informationen finden Sie auf den offiziellen Ratgeberseiten der Regierung oder bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Verantwortung dafür tragen, die korrekten Dokumente für alle Personen in Ihrer Buchung bereitzustellen, einschließlich aller mitreisenden Kleinkinder. Bitte vergewissern Sie sich, dass der Name auf Ihrer Buchung mit dem Namen auf Ihrem Ausweis übereinstimmt.. Sollten Sie nicht die entsprechenden Dokumente vorweisen können, dürfen Sie nicht reisen und tragen alle entstandenen Kosten selbst. Bitte beachten: Abgelaufene Ausweise werden nicht akzeptiert.
* Alle Passdokumente müssen einen MRZ-Code aufweisen. Der Code befindet sich auf der Seite mit den persönlichen Daten und besteht in der Regel aus 1–3 Zeilen mit Buchstaben und Ziffern.
Für die Einreise benötigen Sie Ihre Buchungsbestätigungsnummer und einen amtlichen Lichtbildausweis:
Kinder benötigen entweder einen eigenen Reisepass oder einen europäischen Personalausweis.
Für die Einreise benötigen Sie Ihre Buchungsbestätigungsnummer und einen amtlichen Lichtbildausweis, wie zum Beispiel:
Norwegische Bankkarten werden nicht als Ausweis akzeptiert.
Kinder unter 18 Jahren, die mit einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten reisen, sind berechtigt, den Ausweis des Erziehungsberechtigten zu verwenden. Kinder unter 18 Jahren, die ohne einen Erziehungsberechtigten reisen, müssen ihren eigenen gültigen Ausweis und ein Formular für eine Vollmacht in gedruckter Form mit sich führen. Die Vorlage für eine Vollmacht kann in Dänisch oder Englisch heruntergeladen werden.
Sie benötigen Ihre Buchungsbestätigungsnummer und einen gültigen Reisepass. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat über die Anforderungen für Visa. Kinder benötigen entweder einen eigenen Reisepass oder einen Personalausweis.
Erfahren Sie mehr über Reisedokumente für Nicht-EU-Bürger
Wichtige Reiseinformationen
Einreise-/Ausreisesystem (EES)
Die EU hat ein neues Grenzsystem für Reisende aus Nicht-EU-Ländern eingeführt. Wenn Sie für einen Kurzaufenthalt* in den Schengen-Raum (offener Grenzraum der EU) einreisen, müssen Sie nun an der Grenze Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) abgeben. Diese Überprüfungen ersetzen das manuelle Abstempeln von Reisepässen. Reisende sollten ihren Reisepass bereithalten. Fahrzeuginsassen können während der Kontrollen aufgefordert werden, aus dem Fahrzeug auszusteigen.
* Ein Kurzaufenthalt wird definiert als ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Sie können Ihre verbleibenden Tage mit dem EU-Rechner für Kurzaufenthalte überprüfen.
Erfahren Sie mehr über EES
Europäische Einreisegenehmigung (ETIAS)
ETIAS ist das neue elektronische Reisegenehmigungsverfahren für Reisende, die kein Visum benötigen, darunter auch britische Staatsbürger. Nach der Einführung (voraussichtlich 2026) ist diese Genehmigung für Kurzaufenthalte in den meisten EU-Ländern erforderlich.
Sie müssen vorerst nichts unternehmen. Wir werden Sie informieren, sobald ETIAS in Kraft tritt.