Damit Ihre Reise von Anfang an problemlos verläuft, sollten Sie die richtigen Reisedokumente mit sich führen. Für die Fahrt mit unseren Fähren benötigen Sie:
Hier finden Sie Informationen, die auf Ihre Nationalität und Ihr Reiseziel angepasst sind. Die jeweils aktuellen Informationen finden Sie auf den offiziellen Ratgeberseiten der Regierung oder bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Verantwortung dafür tragen, die korrekten Dokumente für alle Personen in Ihrer Buchung bereitzustellen, einschließlich aller mitreisenden Kleinkinder. Bitte vergewissern Sie sich, dass der Name auf Ihrer Buchung mit dem Namen auf Ihrem Ausweis übereinstimmt.. Sollten Sie nicht die entsprechenden Dokumente vorweisen können, dürfen Sie nicht reisen und tragen alle entstandenen Kosten selbst. Bitte beachten: Abgelaufene Ausweise werden nicht akzeptiert.
* Alle Passdokumente müssen einen MRZ-Code aufweisen. Der Code befindet sich auf der Seite mit den persönlichen Daten und besteht in der Regel aus 1–3 Zeilen mit Buchstaben und Ziffern.
Für die Einreise benötigen Sie Ihre Buchbestätigungsnummer und einen gültigen Reisepass.
Kinder unter 17 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Reisepass.
Sie benötigen Ihre Buchungsbestätigungsnummer und einen Reisepass, der:
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Botschaft nach den Visabestimmungen. Kinder bis einschließlich 17 Jahre benötigen einen eigenen gültigen Reisepass.
Wichtige Reiseinformationen
Einreise-/Ausreisesystem (EES)
Die EU hat ein neues Grenzsystem für Reisende aus Nicht-EU-Ländern eingeführt. Wenn Sie für einen Kurzaufenthalt* in den Schengen-Raum (offener Grenzraum der EU) einreisen, müssen Sie nun an der Grenze Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) abgeben. Diese Überprüfungen ersetzen das manuelle Abstempeln von Reisepässen. Reisende sollten ihren Reisepass bereithalten. Fahrzeuginsassen können während der Kontrollen aufgefordert werden, aus dem Fahrzeug auszusteigen.
* Ein Kurzaufenthalt wird definiert als ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Sie können Ihre verbleibenden Tage mit dem EU-Rechner für Kurzaufenthalte überprüfen.
Europäische Einreisegenehmigung (ETIAS)
ETIAS ist das neue elektronische Reisegenehmigungsverfahren für Reisende, die kein Visum benötigen, darunter auch britische Staatsbürger. Nach der Einführung (voraussichtlich 2026) ist diese Genehmigung für Kurzaufenthalte in den meisten EU-Ländern erforderlich.
Sie müssen vorerst nichts unternehmen. Wir werden Sie informieren, sobald ETIAS in Kraft tritt.
Erfahren Sie mehr über ETIAS
Für die Einreise benötigen Sie Ihre Buchbestätigungsnummer und einen Reisepass, der für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist.
Für Aufenthalte von weniger als sechs Monaten ist zusätzlich eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, ETA) erforderlich. Die von der britischen Regierung ausgestellte elektronische Reisegenehmigung gilt für mehrere Reisen innerhalb von zwei Jahren oder bis zum Ablauf der Gültigkeit Ihres Reisepasses, abhängig davon, welche Frist zuerst abläuft. Dabei werden sowohl Geschäftsreisen als auch Urlaubsreisen auf diesen Zeitraum von 180 Tagen angerechnet.
Kindern unter 18 Jahren (einschließlich Neugeborenen) benötigen für die Einreise nach Großbritannien einen eigenen Ausweis und eine elektronische Reisegenehmigung (ETA).
Für die Einreise benötigen Sie Ihre Buchbestätigungsnummer und einen gültigen Reisepass. Kinder unter 17 Jahren benötigen einen eigenen gültigen Reisepass.
Für die Einreise benötigen Sie Ihre Buchbestätigungsnummer und einen Reisepass, der für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat über die Anforderungen für Visa oder eTAs.
eTA
Sie benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), wenn Ihr Aufenthalt weniger als sechs Monate dauern soll und Sie kein Visum benötigen. Die von der britischen Regierung ausgestellte elektronische Reisegenehmigung gilt für mehrere Reisen innerhalb von zwei Jahren oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses, abhängig davon, welche Frist zuerst abläuft. Dabei werden sowohl Geschäftsreisen als auch Urlaubsreisen auf diesen Zeitraum von 180 Tagen angerechnet.
Kindern unter 18 Jahren (einschließlich Neugeborenen) benötigen für die Einreise nach Großbritannien einen eigenen Ausweis und eine elektronische Reisegenehmigung (ETA).
e-Visum
Wenn Sie ein physisches Einwanderungsdokument besitzen, können Sie sich unter gov.uk/evisa über die Umstellung auf ein e-Visum informieren und ein UKVI-Konto einrichten.
Sollten Sie bereits über ein e-Visum verfügen, vergewissern Sie sich, dass Ihr Reisedokument in Ihrem UKVI-Konto registriert ist.